Erklärung zur Barrierefreiheit der Website

der ILO Groß- und Einzelhandel UG

Stand: Juni 2026


1. Einleitung

Die ILO Groß- und Einzelhandel UG ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit zugänglich zu machen.

Ziel ist es, die Website für alle Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen, möglichst barrierefrei zugänglich zu gestalten.


2. Gesetzliche Grundlagen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt im Rahmen der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.


3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der WCAG 2.1 AA vereinbar.

Es können derzeit noch einzelne Inhalte oder Funktionen vorhanden sein, die nicht vollständig barrierefrei sind. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.


4. Nicht barrierefreie Inhalte

Einige Inhalte können derzeit noch folgende Barrieren aufweisen:

  • einzelne Bilder ohne vollständige Alternativtexte
  • PDF-Dokumente, die noch nicht vollständig barrierefrei sind
  • einzelne Bedienelemente, die nicht optimal für Screenreader optimiert sind
  • technische Inhalte von Drittanbietern, auf die wir keinen vollständigen Einfluss haben

5. Maßnahmen zur Verbesserung

Zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • regelmäßige technische Überprüfung der Website
  • Optimierung der Navigation für Tastaturbedienung
  • Verbesserung von Kontrasten und Lesbarkeit
  • Ergänzung fehlender Alternativtexte
  • Anpassung von Formularen für assistive Technologien

6. Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Informationen in barrierefreier Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:

ILO Groß- und Einzelhandel UG
Freigrafenweg 2
44357 Dortmund
Deutschland

E-Mail: kontakt@ilo-einzelhandel.de

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten.


7. Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihr Feedback zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:

(je nach Bundesland in Deutschland, z. B. NRW zuständige Stelle)

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